Adenauer sah 1947 auf dem Parteitag der CDU in der europäischen Vereinigung den Versuch „dieses christliche Abendland zu retten.“ Die ideellen Grundlagen, die dazu gegeben sein müssen, nannte Pius XII. in verschiedenen Ansprachen.
Pius XII. schwebte eine Art Kerneuropa der karolingisch geprägten Länder vor. In seiner Ansprache an das Kardinalskollegium vom 2. Juni 1948 lobte er „Versuche der Aussöhnung, der Annäherung von Nationen, die eben noch im Kampf miteinander standen“ und nun ein „Bollwerk des Friedens“ schaffen wollen. Zwar wolle er sich als Papst nicht in „die Wirrung rein irdischer Interessen“ einmischen, doch er ermunterte „zur Einigung der Völker“ und endsandte einen Abgeordneten des Hl. Stuhls zum Europakongress in Den Haag.
Das Wort Europäische Union verwendet Pius XII. erstmals in seiner Ansprache an die Mitglieder der Delegation des Zweiten Kongresses der Europäischen Union der Föderalisten vom 11. November 1948. Die Geschichte zeige, dass Europa einst geeinigt war durch Religion. Die Kultur habe sich jedoch von der Religion getrennt und dadurch sei auch die Einheit verlorengegangen.
So sei „Irreligiosität“ eingedrungen, dieser verdanke Europa „seine Zerrissenheit, sein Elend und seine Unruhe.“ Pius XII. bemängelte, dass die Formulierung „gemeinsame Erbschaft der christlichen Zivilisation“ nicht ausreiche. Es müsse zu einer „ausdrücklichen Anerkennung der Rechte Gottes und seines Gesetzes mindestens aber des Naturrechts als des festen Grundes, in dem die Menschenrechte verankert sind“, kommen.
Benedikts Rede im Bundestag
Benedikt wies in seiner Rede im Bundestag darauf hin, worauf die abendländische Kultur ruht:
„Wie erkennt man, was recht ist? In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden: Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist. Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben.
Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt. Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte.
In der ersten Hälfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen Lehrern des römischen Rechts. In dieser Berührung ist die abendländische Rechtskultur geboren worden, die für die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist.
Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg über das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufklärungszeit bis hin zur Erklärung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekannt hat.“
Die Auferstehung Christi ist die Grundlage des Abendlandes
Die gesellschaftliche Ordnung setzt Gott voraus, da sonst keine Grundlage für ihre Werte existieren. Eine Gesellschaft ohne Fundamente stürzt konsequenterweise in sich zusammen. Das macht Benedikt XVI. in seiner Enzyklika „Spe Salvi“ deutlich:
„Niemand und nichts antwortet auf das Leiden der Jahrhunderte. Niemand und nichts bürgt dafür, daß nicht weiter der Zynismus der Macht, unter welchen ideologischen Verbrämungen auch immer, die Welt beherrscht. So haben die großen Denker der Frankfurter Schule, Max Horkheimer und Theodor W. Adorno Atheismus und Theismus gleichermaßen kritisiert.
Horkheimer hat radikal bestritten, daß irgendein immanenter Ersatz für Gott gefunden werden könne, zugleich freilich auch das Bild des guten und gerechten Gottes abgelehnt. In einer äußersten Radikalisierung des alttestamentlichen Bilderverbotes spricht er von der „Sehnsucht nach dem ganz Anderen“, das unnahbar bleibt – ein Schrei des Verlangens in die Weltgeschichte hinein. Auch Adorno hat entschieden an dieser Bildlosigkeit festgehalten, die eben auch das „Bild“ des liebenden Gottes ausschließt.
Aber er hat auch und immer wieder diese „negative“ Dialektik betont und gesagt, daß Gerechtigkeit, wirkliche Gerechtigkeit, eine Welt verlangen würde, „in der nicht nur bestehendes Leid abgeschafft, sondern noch das unwiderruflich Vergangene widerrufen wäre“.
Das aber würde – in positiven und darum für ihn unangemessenen Symbolen ausgedrückt – heißen, daß Gerechtigkeit nicht sein kann ohne Auferweckung der Toten. Eine solche Aussicht bedingte jedoch „die Auferstehung des Fleisches; dem Idealismus, dem Reich des absoluten Geistes, ist sie ganz fremd“.