Donnerstag, 21. November 2024

Was ist das Naturrecht? Ein Beitrag von Dr. Rafael Hüntelmann

Rafael Hüntelmann ist Philosoph und Inhaber des Verlags editiones scholasticae für scholastische Philosophie.

Das Naturrecht ist aus der Mode gekommen, sofern es in der letzten Jahrhunderten überhaupt in Mode war. Jedenfalls gab es nach dem Zweiten Weltkrieg eine gewisse Renaissance, die sich unter anderem im deutschen Grundgesetz widerspiegelt, das deutlich die Handschrift des Naturrechts trägt, auch wenn davon heutige Politiker und Richter des Bundesverfassungsgerichts nichts mehr wissen wollen. Papst Benedikt XVI. konnte mit seiner Rede vor dem Bundestag am 22. September 2011 ein gewisses Interesse am Naturrecht wachrufen, das jedoch bald wieder in die Versenkung verschwand.

Zumindest zum Teil beruht diese Ignoranz und Ablehnung des Naturrechts auf Missverständnissen. Darum will ich hier versuchen, in aller gebotenen Kürze das Wesentliche zum Naturrecht vorzustellen. Es gibt seit einigen Jahren wieder zahlreiche Bücher zum Thema, besonders im angelsächsischen Raum, die zum Teil in deutscher Übersetzung erhältlich sind.

Zunächst ist zu sagen, dass das Naturrecht keine katholische Erfindung ist, wie man häufig hört. Naturrechtliche Aspekte im Recht finden sich praktisch in nahezu allen Kulturen, besonders und systematisch aber in der europäisch-abendländischen Kultur, vor allem bei den Griechen und Römern. Der wohl wichtigste Vertreter des klassischen Naturrechts ist zweifellos Aristoteles, gefolgt von Cicero. Seine volle Entfaltung und Entwicklung erlebt das Naturrecht dann im Mittelalter, hauptsächlich bei Thomas von Aquin. Doch ich möchte hier nicht den historischen Hintergrund vorstellen, sondern das Wesen des Naturrechts.

Der Grundgedanke des Naturrechts ist geprägt durch die Suche nach einer realistischen und objektiven Ethik, sowohl für den Einzelnen, als auch für die Gemeinschaft. Die Fragestellung lautet: Gibt es objektive moralische Maßstäbe, bzw. Regeln und Gesetze, die für alle Menschen aller Zeitalter und Kulturen?

Wenn es objektive moralische Maßstäbe geben soll, dann muss man davon ausgehen, dass es eine Wesenheit des Menschen gibt. Eine Wesenheit ist das, was über alle Veränderungen hinweg immer gleich bleibt und das Ding, dessen Wesenheit es ist, grundsätzlich bestimmt und auszeichnet. Es geht also um die Wesenheit des Menschen. Diese Wesenheit des Menschen wird bereits seit der Antike definiert als zoon logon echon, was die Lateiner mit animal rationale übersetzen und was im deutschen vernunftbegabtes Sinneswesen bedeutet. Die Tätigkeit, die Handlungen, die aus dieser Wesenheit folgen nennt man die Natur. Und daher kommt der Begriff Naturrecht. Das Naturrecht ist deshalb zu bestimmen als die objektiven moralischen Gesetze und Maßstäbe, die sich aus der Wesenheit des Menschen als rationalem Sinneswesen, genauer, aus seiner Natur als vernünftiges Sinneswesen ergeben.

Letztlich beruhen alle Kritiken und die Ablehnung des Naturrechts darauf, dass man bestreitet, dass es überhaupt Wesenheiten gibt, und insbesondere darauf, dass es eine Wesenheit des Menschen gibt. „Der Mensch ist das nicht festgestellte Tier“ sagt Nietzsche und nach Sartre, dem Existenzialismus, dem Konstruktivismus und der Genderideologie macht sich der Mensch selbst zu dem, was er sein will, er hat also kein Wesen, keine Natur.

Zur Natur des Menschen, also seinen aus der Wesenheit folgenden Tätigkeiten, aber auch zur Natur aller anderen natürlichen Dinge gehört nun, dass seine Tätigkeiten stets ziel- bzw. zweckgerichtet sind. Wir gehen spazieren, um die Natur zu genießen oder uns mit Freunden zu unterhalten; wir essen, um unsere Gesundheit zu erhalten und wir spielen, um Freude zu haben. Wie bei allen anderen Lebewesen sind alle Tätigkeiten letztlich auf die Selbsterhaltung und die Fortpflanzung gerichtet. Nur beim Menschen als rationalem Wesen geht die Tätigkeit darüber hinaus und ist schlussendlich auf die absolute Glückseligkeit in der Anschauung Gottes gerichtet. Das ist keine katholische Behauptung, sondern lässt sich bereits bei Platon und Aristoteles nachlesen.

Obgleich auch die menschlichen Tätigkeiten auf die Selbsterhaltung und Fortpflanzung gerichtet sind, geschieht dies ganz und gar anders als bei Tieren und Pflanzen, nämlich rational, d.h. durch die Vernunft geleitet. Jede menschliche Tätigkeit soll so sein, dass der Verstand führend ist. Man sollte sich also weder vom „Bauchgefühl“ leiten lassen noch von Emotionen, Gefühlen oder der Sinnlichkeit. Wer sich von der Sinnlichkeit leiten lässt, isst z.B. mehr als vernünftig ist und wird auf die Dauer krank. Wer sich von seiner Wut beherrschen lässt, kann z.B. andere Personen verletzten und handelt somit böse.

Hier kommt nun der Begriff „böse“ zum ersten Mal vor. Es gibt im Naturrecht ein oberstes Prinzip, ein höchstes moralisches Gesetz, das nach Thomas von Aquin selbstevident ist, d.h. ein Gesetz, das durch sich selbst einleuchtet und deshalb weder begründet werden kann, noch begründet werden muss. Dieses oberste naturrechtliche Gesetz lautet: „Man soll das Gute tun und das Böse meiden“. Kaum jemand wird die Wahrheit dieses Satzes bestreiten, die Frage ist nur: Was ist gut und was ist böse?

Aus dem schon zuvor gesagten kann man allgemein die Antwort geben: Gut ist das, was der Natur des Menschen entspricht und böse ist das, was im Widerspruch zur Natur des Menschen steht. Dies gilt nicht nur in moralischer Hinsicht, sondern ganz allgemein. Ein guter Handwerker ist ein solcher, der seine handwerkliche Arbeit zur Zufriedenheit des Kunden verrichtet, der umsichtig und genau arbeitet und eine möglichst perfekte Arbeit abliefert. Aber ein guter Handwerker muss nicht auch moralisch ein guter Mensch sein. Das Wort „gut“ wird in einem analogen Sinne verwendet.

Was bedeutet es nun, wenn wir sagen, dass eine gute Handlung eine solche Handlung ist, die der Natur des Menschen entspricht? Es bedeutet, dass diese Handlung zur Erfüllung, zur Vervollkommnung der Natur beiträgt. Eine Kastanie hat dieselbe Wesenheit wie ein voll entwickelter Kastanienbaum, aber diese Wesenheit ist bei der Kastanie noch nicht entfaltet. Durch menschliche Handlungen wird die Wesenheit des Menschen entfaltet. Es kann aber auch sein, dass eine Handlung nicht zur Entfaltung der Wesenheit beiträgt, sondern diese beeinträchtigt wird. Dies geschieht bei bösen Handlungen. Durch eine böse Tat wird nicht nur ein anderer Mensch beschädigt, sondern auch derjenige, der böse handelt. Die Entfaltung der Wesenheit, der menschlichen Natur ist die rechtverstandene „Selbstverwirklichung“.

Jeder will etwas Gutes. Daher strebt nach Auffassung des Naturrechts jeder Mensch mit jeder Handlung nach etwas Gutem. Der Bankräuber erstrebt durchaus etwas Gutes, denn Geld ist etwas Gutes. Doch er erstrebt dies auf einem falschen Weg und deshalb ist seine Handlung böse. In letzter Konsequenz strebt jede Handlung nach dem Glück. Wir wollen glücklich sein, und zwar nicht nur hier und dort mal, sondern letztlich strebt jeder von uns nach dem vollkommenen Glück. Dieses vollkommene Glück ist das Endziel des Menschen, das, worauf letztlich alle Handlungen gerichtet sind. Ein Endziel ist ein solches Ziel, das um seiner selbst willen erstrebt wird und nicht mehr um etwas anderen willen. Jede unserer Handlungen ist primär auf ein Ziel gerichtet, das um eines anderen Willen erstrebt wird. Aristoteles nennt dieses Endziel, die Glückseligkeit Eudaimonia. Wir gehen arbeiten, um uns etwas leisten zu können, um einkaufen gehen zu können, um Urlaub machen zu können usw. Aber letztendlich gehen wir arbeiten und tun all die anderen Dinge, um unser Endziel zu erreichen, die vollkommene Glückseligkeit.

Wir haben gesagt, dass jede menschliche Tätigkeit auf ein Ziel bzw. einen Zweck gerichtet ist und letztlich auf ein letztes Ziel, das vollkommene Glück. Diese Ziele und Zwecke ergeben sich aus der menschlichen Natur und sie sind der objektive Maßstab für die Pflichten und Rechte des Menschen. All das, was zur Entfaltung der menschlichen Wesenheit und zur Erreichung des Endziels erforderlich ist, gehört zu den natürlichen Pflichten und Rechten des Menschen. Als rationales Wesen sollen alle menschlichen Handlungen so sein, dass sie von der Rationalität bestimmt sind. Das bedeutet z.B., dass die körperlichen und emotionalen Triebe und Bedürfnisse beim Menschen den rationalen Erfordernissen untergeordnet werden sollen. Und letztlich sollen alle menschlichen Handlungen dem letzten Ziel, der Eudaimonia, untergeordnet sein.

Der Mensch kann seine Zwecke und Ziele nur verwirklichen, solange er lebt. Deshalb wird ihm das wichtigste Gut zur Selbstverwirklichung genommen, wenn man ihn tötet, und zwar unabhängig davon, ob er krank ist und schwer leidet oder nicht. Auch persönliches Leid ist kein Hinderungsgrund für die Erreichung des letzten Ziels, sondern kann sogar ein besonders gutes Mittel zur recht verstandenen Selbstverwirklichung sein. Daraus ergibt sich das fundamentale Recht auf Leben, aber auch die vorhergehende Pflicht zu leben. Alle natürlichen Rechte gründen im Naturrecht auf vorhergehende Pflichten, ganz im Unterschied zu den sogenannten Menschenrechten.

Natürlich kann man in einem Beitrag für das Internet nicht mehr leisten, als einige Andeutungen zu machen, was das Naturrecht ist. Es gibt aber einige gute Bücher zu diesem Thema, die kompakt und gut verständlich die Theorie des klassischen Naturrechts erläutern. Zwei solcher Bücher möchte ich nennen:

Weitere Bücher zum Naturrecht finden Sie auf der Homepage: https://www.editiones-scholasticae.de/

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