Im vorherigen Artikel wurde die Hölle thematisiert. Jetzt geht es um den Himmel, unser eigentliches Ziel. Wie können wir in den Himmel kommen? Was brauchen wir, was müssen wir tun?
Dass der Himmel unser Ziel ist, formuliert der Youcat kurz und prägnant: „Wir sind auf Erden, um Gott zu erkennen und zu lieben, nach seinem Willen das Gute zu tun und einst in den Himmel zu kommen.“ Gott ist, wie das Erste Vatikanische Konzil lehrt, „der Ursprung und das Endziel aller Dinge“. Aber wie können wir zu Gott gelangen, das ewige Leben und die ewige Glückseligkeit erben?
Dazu sollten wir zuerst ganz zurückgehen auf die Erschaffung des Menschen. Der Dogmatikprofessor Ludwig Ott schreibt: „Der erste Mensch wurde von Gott erschaffen.“ (De fide.). Und weiter heißt es: „Das ganze Menschengeschlecht stammt von einem einzigen Menschen ab.“ (Sent. certa.). Gott hat dem Menschen ein übernatürliches Endziel gesetzt. (De fide.). Das übernatürliche Endziel besteht in der Teilnahme an der göttlichen Selbsterkenntnis, woraus sich für Gott eine übernatürliche Verherrlichung und für den Menschen eine übernatürliche Glückseligkeit ergibt.“
„Die Stammeltern waren vor dem Sündenfall mit der heiligmachenden Gnade ausgestattet. (De fide.). Die Stammeltern im Paradies sündigten durch Übertretung des göttlichen Prüfgebotes schwer. (De fide.). Die Stammeltern verloren durch die Sünde die heiligmachende Gnade und zogen sich den Zorn und Unwillen Gottes zu. (De fide.). Die Stammeltern verfielen dem Tod und der Herrschaft des Teufels. (De fide.). Die Sünde Adams ist durch Abstammung, nicht durch Nachahmung auf alle seine Nachkommen übergegangen.“ (De fide.)
Die Sünde hat schwerste Folgen für das Leben und Schicksal des Menschen, wie Ott deutlich macht: „Im Stand der Erbsünde ist der Mensch der heiligmachenden Gnade und ihrer Gefolgschaft sowie der präternaturalen Integritätsgaben beraubt.“ (De fide bezüglich der heiligmachenden Gnade und des donum immortalitatis.) Für das ewige Leben heißt das: „Die Seelen, die im Stande der Erbsünde aus dem Leben scheiden, sind von der beseligenden Anschauung Gottes ausgeschlossen.“ (De fide.).
Der Mensch ist also durch den Sündenfall vom Himmel ausgeschlossen. Wie kann er dann noch gerettet werden? Dazu bedurfte es eines besonderen Eingreifen Gottes: „Der Sohn Gottes ist Mensch geworden, um die Menschen zu erlösen. (De fide). Christus hat sich am Kreuze als wahres und eigentliches Opfer Gott dargebracht. (De fide.). Christus hat uns durch seinen Opfertod am Kreuze losgekauft und mit Gott versöhnt.“ (De fide.).
Sind durch den Opfertod Christi alle Menschen automatisch von der Erbsünde befreit und kommen in den Himmel? Nein. Die Erbsünde wird im einzelnen Menschen durch die Taufe getilgt: „Die Taufe verleiht die Rechtfertigungsgnade. (De fide.).“ Die Erbsünde und auch alle persönlichen und schweren und lässlichen Sünden werden durch die Taufe getilgt. „Die Taufe bewirkt die Nachlassung aller Sündenstrafen, sowohl der ewigen als auch der zeitlichen. (De fide.) Die gültig, wenn auch unwürdig empfangene Taufe prägt der Seele des Empfängers ein unauslöschliches Merkmal, den Taufcharakter, ein und kann deswegen nicht wiederholt werden. (De fide.) Die Wassertaufe ist seit der Promulgation des Evangeliums für alle Menschen ohne Ausnahme zum Heile notwendig. (De fide.). Die Wassertaufe kann im Notfall durch die Begierdetaufe und die Bluttaufe ersetzt werden.“ (Sent. fidei proxima.)
Kann man die Rechtfertigungsgnade, also die Taufgnade, die man braucht, um gerettet zu werden verlieren? Ja. Dazu schreibt Michael Waldmann: „Der Verlierbarkeit des Gnadenstandes … durch jede Todsünde … entspricht die Forderung der Buße und die Einsetzung des Bußsakraments für jene, welche aufs neue der Rechtfertigung bedürfen.“ (LThK).
Über die Beichte, das Sakrament der Buße, schreibt Ott: „Die Kirche hat von Christus die Gewalt empfangen, die nach der Taufe begangen Sünden nachzulassen. (De fide.). Durch die kirchliche Absolution werden die Sünden wahrhaft und unmittelbar nachgelassen. (De fide.). Die kirchliche Sündenvergebungsgewalt erstreckt sich auf alle Sünden ohne Ausnahme. (De fide.) Die Ausübung der kirchlichen Sündenvergebungsgewalt ist ein richterlicher Akt. (De fide.). Die im Bußgericht stattfindende Sündenvergebung ist ein wahres und eigentliches, von der Taufe verschiedenes Sakrament“ (De fide.).
Wie komme ich in den Himmel? – „Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes von aller Sündenschuld und Sündenstrafe frei sind, gehen in den Himmel ein. (De fide). Zu der wesentlichen Seligkeit des Himmels, die aus der unmittelbaren Gottanschauung entspringt, kommt eine akzidentelle Seligkeit hinzu, die aus dem natürlichen Erkennen und Lieben geschaffener Güter hervorgeht. (Sent. communis.) Die himmlische Seligkeit dauert in alle Ewigkeit. (De fide.) Der Grad der himmlischen Seligkeit ist bei den einzelnen Seligen verschieden, je nach dem Grade ihrer Verdienste. (De fide.) Die Seelen der vollendeten Gerechten ’schauen klar den dreieinen und einen Gott, wie er ist, jedoch entsprechend der Verschiedenheit der Verdienste der eine vollkommener als der andere.'“
Wer nach dem Tod noch mit lässlichen Sünden oder zeitlichen Sündenstrafen belastet ist, kommt ins Fegefeuer: „Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes noch mit läßlichen Sünden oder zeitlichen Sündenstrafen belastet sind, gehen in das Fegfeuer ein.“ (De fide.) Das Fegfeuer (purgatorium) ist ein Ort und Zustand zeitweiliger Läuterungsstrafe.“
Nach der Beendigung der Läuterung werden die Seelen im Fegfeuer in die Seligkeit des Himmels eingehen und sie werden Gott schauen.
Quellen und Literatur:
Ott, Ludwig, Grundriss der katholischen Dogmatik, Freiburg i.B. 1954.
Waldmann, Michael, Sünde, in: LThK 9 (1937). Sp. 895-905, hier 904.
Zum Youcat: https://www.youcat.org/de/produkte/youcat/