Das neue Buch von Mag. P. Justin Minkowitsch OCist
„Wann kann ein menschlicher Repräsentant und sichtbares Abbild des göttlichen und unsichtbaren, ewigen Hirten seinen Brüdern und Schwestern den Zutritt zu den ewigen Gütern kategorisch (wenngleich für einen begrenzten Zeitraum) verweigern?“
Diese bedeutsame Frage stellt sich angesichts der länderübergreifenden, auch das kirchliche Leben massiv einschränkenden, restriktiven Covid -19 Maßnahmen des Frühjahrs 2020. In der Öffentlichkeit wurde lautstark über geschlossene Lokale und Geschäfte, abgesagte Kultur- und Sportveranstaltungen und Ausgangsbeschränkungen geklagt, weitaus weniger Gehör fanden jedoch die Gläubigen, die durch die Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste, gravierende Einschnitte in ihr Glaubensleben hinnehmen mussten. Als fragmentarische Ersatzlösung wurden sie hinter Radio und Fernsehgeräte verbannt oder auf Streamingmessen verwiesen; ihnen wurde so der Zugang zur „ordentlichen Nahrung“ der Christen oder anders formuliert zu ihrem essentiellen Lebenselixier wochenlang kategorisch verwehrt.
Kernpunkt der Eucharistie ist, dass der Heiland selbst – hier und jetzt – erleb- und erfahrbar wird und seine Gnaden authentisch und direkt mitteilt. In der Hl. Schrift lesen wir dazu: „Das Brot, das ich gebe, ist mein Fleisch für das Leben der Welt” (Joh 6, 51). „Die Kirche lebt von der Eucharistie“ – hielt Johannes Paul II. in seiner Eucharistieenzyklika Ecclesia de Eucharistia ganz unmissverständlich fest. Auch das Zweite Vatikanische Konzil lehrt uns (noch) – in Kontinuität mit anderen Konzilien und päpstlichen Lehrschreiben –, dass die heiligste Eucharistie das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm und das lebendige Brot enthält. Durch sein Fleisch wird den Menschen das Leben gespendet. Hilarius, Gregor von Nyssa, Augustinus, Johannes Chrysostomus und Cyrill von Alexandrien führen die Rettung der Menschen und ihre Eingliederung in den mystischen Leib Christi geradezu auf die Eucharistie zurück.
Auch das vielerorts gültige de facto Verbot der Mundkommunion, das ab Mitte Mai auch die öffentlichen Gottesdienste betroffen hat, hat das Leben vieler Gläubiger, für die aus Gewissensgründen einzig diese Form des Kommunionempfangs in Frage kommt, massiv eingeschränkt. Vielfach wurde hier mit einem Hygieneaspekt argumentiert, der jedoch von ärztlicher Seite betrachtet, sich zum Teil als unstimmig erweist. Besonders problematisch im Hinblick auf die Covid-19 Verordnungen – auch von menschlicher Seite – ist die (temporäre oder auf schwer erkrankte Personen bezogene) Einschränkung der Krankensalbung/Sterbesakramente zu sehen, da es hier um die Glauben, Hoffnung und Liebe stärkende Wirklichkeit in der Begleitung von Menschen in ihren (zumeist) letzten Lebenswochen bzw. bei Sterbenden geht.
Diese hier beschriebenen Einschränkungen werfen immer wieder die dringliche Frage nach deren Verhältnismäßigkeit auf. In Can. 213 des CIC ist in Bezug auf geistliche Hilfe, insbesondere bezüglich der Sakramente, ein grundsätzlicher (wenngleich nicht absoluter) Rechtsanspruch der Gläubigen gegenüber ihren Hirten normiert: „Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen“. Man muss den Kirchenvertretern mitunter jedoch zugutehalten, dass kirchliche wie auch außerkirchliche Maßnahmen unter Zeitdruck zu erfolgen hatten.
Auch war zu diesem Zeitpunkt zu bedenken, dass sich bei leichtfertigen Sonderwegen – die möglicherweise Neuinfektionen und Lebensgefährdung nach sich ziehen könnten – abgesehen von Haftungsfragen, auch eine massive Gewissens- und Verantwortungsproblematik stellen könnte. Die ewigen Güter und die Verantwortung der Hirten, den Gläubigen Zutritt zu diesen zu ermöglichen, sind ein zentrales Thema, daher gilt es diese Situation aufzuarbeiten. Hier bietet sich an, diese Fragen in interdisziplinären Beratungsgremien zu behandeln. Es liegt vor allem aber auch bei jedem einzelnen Gläubigen selbst, öffentlich für seine „ordentliche Nahrung“ einzutreten.
Wesentlich bedeutsamer ist jedoch das Recht Gottes auf direkte Anbetung und Ehrfrucht angesichts des, in die hl. Messe eingeschriebenen, Kreuzesopfers seines Sohnes und die Logik sakramentalen Glaubens: Wer also sagt, die Sakramente seien nur eingesetzt, um den Glauben zu nähren – ist vom Konzil von Trient (7. Sitzung) ebenso mit dem Ausschluss belegt – wie jene, die sagen, die Sakramente seien nicht zum Heil notwendig und die Menschen erlangten ohne sie oder durch den Wunsch nach ihnen die Gnade der Rechtfertigung.
Das Buch kann hier bestellt werden:
P. Justin Minkowitsch
Annarotte 9
A-3222 Annaberg (NÖ)
p.justin@ready2web.net
ISBN 978-3-200-07007-3
Preis: € 7, 77 (zzgl. Versand)
Druck und Bindung: TM-Druck, Edeltraud Mittner, 3184 Türnitz
Über den Autor
Mag. P. Justin (Markus Kurt) Minkowitsch OCist, geboren am 13. August 1978 in Wien, Profess am 17. November 2006 in Lilienfeld, Priesterweihe am 29. Juni 2007 durch Bischof DDr. Klaus Küng in St. Pölten, Kaplan in Wilhelmsburg, danach in Annaberg, später Moderator und seit 1. September 2013 Pfarrer in Annaberg, seit März 2012 auch Moderator von Mitterbach , bzw. Titularpfarrer von Josefsberg und Excurrendo-Provisor von Mitterbach (seit Sept. 2013).
Bisherige Publikationen:
Über die Möglichkeit einer postevolutionären Schöpfungstheologie, Diplomarbeit in dogmatischer Theologie, Eigenverlag: Lilienfeld, 2006.
Bestellbar über Mail: p.justin@ready2web.net; bzw. postalisch: P. Justin Minkowitsch, Annarotte 9, A-3222 Annaberg.
Die Heiligen-Berge an der Via-Sacra: Annaberg, Joachimsberg, Josefsberg (und Mitterbach) – ein 4-Kirchen-Führer, Eigenverlag: Türnitz, 2015. (derzeit vergriffen).