4) Praktische Richtlinien anhand der Entwicklungsphasen des Kindes
Das Dokument Wahrheit und Bedeutung legt in seinem 6. Kapitel „Schritte der Erkenntnis“ die wichtigsten Phasen in der Entwicklung des Kindes dar und unterscheidet vier Stufen: 1. die Jahre der Unschuld, 2. die Pubertät, 3. die Jugendzeit innerhalb des Lebensentwurfes und 4. Erwachsen werden. Es würde zu weit führen, die vielen hilfreichen und durchaus konkreten Hinweise, die dann noch durch weitere praktische Richtlinien im 7. Kapitel ergänzt werden, hier ausführlicher darzustellen. Eine knappe Auflistung der ersten drei Phasen mit einem Akzent auf der Pubertät muss genügen.
1.) Die „Jahre der Unschuld“ (von etwa 5 Jahren bis zur Pubertät, d. h. den ersten körperlichen Veränderungen des Jungens oder Mädchens) sollen keinesfalls durch sexuelle Information gestört werden, daher findet auch nur eine indirekte Keuschheitserziehung statt, dafür um so mehr schon eine Erziehung zu den später nötigen Tugenden (Selbstbeherrschung, Gehorsam, Großzügigkeit, Opferbereitschaft…) Äußerst wichtig ist natürlich das Bemühen, jede Verletzung dieser unschuldigen Zeit der Ruhe und Unbefangenheit durch Schule, Medien oder Gleichaltrige so gut wie möglich zu verhindern.
2.) Die Pubertät ist eine sehr wichtige und problematische Phase, da körperliche Veränderungen zu Verwirrung und Beunruhigung führen können, denen man durch die notwendigen Erklärungen entgegenwirken kann, die natürlich möglichst schon vor Beginn der Pubertät gegeben werden müssen – zum einen wird vor dem Erwachen des Geschlechtstriebes die Neugierde durch Informationen viel weniger oder gar nicht geweckt. Zum anderen kann man „den Eintritt der Pubertät nicht präzise voraussagen und sollte das Kind frühzeitig vorbereiten, vor allem dann, wenn man den Einfluss schlechter Freunde befürchten muss. So kann das Kind sich behaupten und die Reinheit bewahren“.[1] Für dieses Alter soll man sich auf folgendes Prinzip stützen:
„Zuerst soll man die Gedankenwelt und die Seele des Kindes mit dem psychologischen Wissen erfüllen, indem man dem Kind die psychischen Vorgänge, die es durchmachen muss, um erwachsen zu werden, erläutert. Erst dann soll man die notwendigen Erklärungen zur körperlichen Entwicklung geben, um jede Verwirrung zu vermeiden.“[2] In der Pubertät muss man Fragen beantworten und das Gewissen bilden; nicht Krankhaftes besprechen, sondern Argumente für die Keuschheit liefern; und es gilt besondere Sorge auf Umgang, Redeweise und Kleidung der Kinder zu verwenden. In dieser Zeit gilt noch immer die kirchlich angemahnte Zurückhaltung bezüglich näherer Einzelheiten, um nicht – infolge der erbsündlichen Schwäche – Anlass zu Versuchungen zu geben; „Jugendliche in der Pubertät brauchen kein Wissen der jungen Ehefrau oder gar des Gynäkologen“ (Erziehung zur Keuschheit, S. 10).
3.) In der Jugendzeit brauchen die Jugendlichen vor allem die Unterstützung der Eltern auf der Suche nach ihrer persönlichen Berufung und das lebendige Beispiel und Zeugnis der Eltern, die sie ein keusches Leben lehren und nach Bedarf Erläuterungen zu Fixpunkten der katholischen Moral geben (Selbstbefriedigung, Homosexualität, ungeordneter sexueller Genuss). Sie sollen ihre Kinder lehren, gute Freunde zu suchen und „ihren Weg, wenn nötig, entgegen den sozialen Gepflogenheiten zu gehen, wenn diese die wahre Liebe und die Wertschätzung der geistigen Wahrheiten zu ersticken drohen“ (107–108).
Praktische Richtlinien
Die als Resümee im 7. Kapitel von Wahrheit und Bedeutung gegebenen Richtlinien ziehen die praktischen Konsequenzen aus dem bis dato Gesagten und zielen klar auf die nochmalige Betonung des elterlichen Erziehungsrechtes ab. Sie empfehlen den Eltern, sich mit anderen Eltern zusammenzuschließen, insbesondere, um „gegen schädliche Formen der sexuellen Aufklärung vorzugehen und sicherzustellen, dass die Kinder nach christlichen Grundsätzen und in Übereinstimmung mit ihrer persönlichen Entwicklung erzogen werden“ (114). Ebenso wird ihnen geraten, „mit Aufmerksamkeit jede Form der sexuellen Information zu verfolgen, die ihren Kindern außerhalb von zu Hause erteilt wird, und sie davon fernzuhalten, wenn diese ihren eigenen Grundsätzen nicht entspricht“ (117).
Zu meidende Methoden und Ideologien
Bei der Bewertung der einzelnen Vorgehensweisen in der Geschlechtserziehung wird die individuelle Erziehung im Schoß der Familie bekräftigt und als nicht ersetzbar (!) bezeichnet.[3] Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Eltern sich in dieser verantwortungsvollen Aufgabe, gerade auch bei eigenen Unsicherheiten, helfen lassen können: Nicht nur der Austausch von Erfahrungen mit anderen Eltern, sondern auch der mit Geistlichen, Ärzten oder Erziehern ist empfehlenswert, ebenso die religiöse Fortbildung der Eltern selbst für ein immer besseres Verständnis von Ehe und Liebe im christlichen Glauben. Die Katechese zu Fragen der Moral kann und wird oft von anderen Personen erteilt werden (etwa im schulischen Religionsunterricht), aber auch sie „darf nicht die intimsten biologischen oder emotionalen Aspekte der Geschlechtlichkeit beinhalten, die Sache der Einzelerziehung in der Familie sind“ (133).
Hilfe durch Vertrauenspersonen?
Nur dann, wenn sich die Eltern nicht in der Lage sehen, ihrer Verpflichtung nachzukommen, können sie sich an andere Personen ihres Vertrauens wenden. Jedoch auch bei einer solchen „ergänzenden Erziehung“ in puncto Liebe gelten bestimmte Bedingungen: Sie darf nur in Unterordnung unter die Eltern und dann entsprechend den genannten Vorgaben für das eigentlich elterliche Vorgehen geschehen, d. h. in Übereinstimmung mit den Fixpunkten der katholischen Moral, getragen vom Gebet um Erziehungsgnade und das rechte Wort, ohne alle erotischen Materialien, nicht stimulierend oder Anlass zu Versuchung und Sünde bietend, sondern individuell, zurückhaltend und nicht detailliert, erziehend zur Keuschheit und Selbstbeherrschung.[4] „Wer auch immer in Schule, Pfarrei, Jugendgruppe usw. zu einer Hilfestellung in diesem oder jenem Punkt infrage käme, muss die katholische Sittenlehre unverkürzt bejahen, lehren und auch selber bezeugen.“[5]
Unter diesen Voraussetzungen versteht es sich von selbst, dass das päpstliche Dokument am Ende vor säkularisierten und geburtenfeindlichen Organisationen warnt, die einen falschen Lebensstil, eine empfängnisfeindliche Mentalität und falsche Auffassungen von der „zeugungsbezogenen Gesundheit“ und den „sexuellen und zeugungsbezogenen Rechten“ von Jugendlichen in Umlauf bringen und durchsetzen wollen (136), ebenso vor sogenannten „Sexualerziehern und Sexualberatern“ (138). Wie aber ist nun an dieser Stelle der flächendeckend eingeführte schulische Sexualkundeunterricht zu bewerten, wie sieht er heutzutage aus und gäbe es die Möglichkeit, ihn in einer „verchristlichten“ Form als ergänzende Erziehungshilfe für die familiäre geschlechtliche Erziehung zu Keuschheit und Liebe einzusetzen und zu gestalten?
[1] Abbé A. Delagneau, Anhang 2
[2] Abbé A. Delagneau, Anhang 2
[3] Diese Zusammenfassung ist fast vollständig zitiert aus Kurzfassung, S. 4.
[4] Erziehung zur Keuschheit, S. 14
[5] Erziehung zur Keuschheit, S. 18