2) Wer darf erziehen? Elternrecht und die Rolle anderer Erzieher und Institutionen
Vater und Mutter als Erzieher
Wie schon Papst Pius XI. in seiner großen Erziehungsenzyklika Divini illius magistri vom 31.12.1929, so bekräftigen auch die späteren kirchlichen Texte das sogar im Kirchenrecht festgeschriebene Pflicht-Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder. Das Erziehen der Kinder ist die direkte Fortsetzung ihrer Teilnahme an Gottes Schöpfung durch die Elternschaft und ist somit nicht nur ein unveräußerliches Recht und eine strenge Pflicht der Eheleute, sondern sie erhalten auch die nötigen besonderen Standesgnaden, um dieser Aufgabe nachzukommen – ihr Erziehungswirken in der Familie ist so entscheidend, dass es dort, wo es fehlt, kaum zu ersetzen ist.[1] Gerade in der heutigen Zeit, wo die Erziehung von Kindern immer mehr als eine Sache „professioneller Fachleute“ dargestellt wird, müssen die Eltern unbedingt das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten wiedergewinnen und „unter Rückbesinnung auf die Lehre der Kirche und mit ihrer Unterstützung die ihnen zustehende Aufgabe wieder übernehmen“ (24).
Erziehung durch andere Personen?
Bei dieser Aufgabe können andere Erzieher zwar Hilfestellung leisten, doch können sie den Eltern ihre Erziehungspflicht nicht abnehmen; sie sollen ihnen Hilfe anbieten, können dann aber nur im Namen der Eltern, aufgrund ihrer Zustimmung und in einem gewissen Maße sogar in ihrem Auftrag tätig werden (Prinzip der Subsidiarität).[2] Ihre Pflichten können Eltern nur dann an andere Erziehungspersonen abgeben, wenn eine Notlage[3] dies erforderlich machen sollte. Gerade aber die religiöse und moralische Erziehung der Kinder zu rechten Christen und ihre Anleitung zu entsprechendem Handeln liegt zunächst in der vollen Verantwortung der Eltern, die ihre Kinder den Glauben, das Gebet und die Tugenden lehren müssen, vor allem auch durch das eigene Vorbild.
3) Die Prinzipien der christlichen Geschlechtserziehung
In Anwendung dieser Vorüberlegungen zum Wesen der Sexualität und zu den allgemeinen christlichen Erziehungsprinzipien nennt das päpstliche Dokument Wahrheit und Bedeutung die Familie als den normalen und geeignetsten Ort der geschlechtlichen Erziehung, die sich – im Gegensatz zur schulischen SE – an die folgenden vier Prinzipien halten kann und wird:[4]
Prinzip 1: „Jedes Kind ist eine einzigartige und unwiederholbare Person und muss eine individualisierte Erziehung erhalten“ (65). Da der Reifeprozess jedes Kindes unterschiedlich verläuft, müssen ihm die biologischen wie emotionalen Aspekte, die seine Intimität am meisten berühren, in persönlichem Gespräch mitgeteilt werden. „In einem auf Liebe und Vertrauen basierenden Dialog mit jedem [einzelnen] ihrer Kinder teilen die Eltern etwas mit von ihrer eigenen Selbsthingabe, die sie in die Lage versetzt, von der gefühlsbedingten Seite der Geschlechtlichkeit zu sprechen, die Kindern auf anderem Wege nicht vermittelt werden kann“ (66). So sprechen erfahrungsgemäß am besten der Vater mit dem Sohn und die Mutter mit der Tochter.
Prinzip 2: „Die sittliche Dimension muss stets Teil ihrer Erklärungen sein“ (68), d. h. der Hinweis auf den Plan und die Gebote Gottes sowie den Wert der Keuschheit dürfen nie aus den Erklärungen ausgeschlossen werden, damit dem Kind von Anfang an klar wird, dass es im Bereich der Liebe Regeln und Grenzen gibt, die nicht der Beliebigkeit eigener Meinung unterworfen sind. Sehr wichtig ist es also, auch die moralische Ablehnung bestimmter, der Keuschheit zuwiderlaufender Verhaltensweisen mit guten Begründungen von Vernunft und Glaube her verständlich zu machen, immer aus einer Liebe heraus, die auf das wahre Wohl des Kindes bedacht ist (und nicht etwa nur anscheinend aus Rücksicht auf das Ansehen bei anderen Menschen).
Prinzip 3: „Die Erziehung zur Keuschheit und die jeweils angebrachten Hinweise zur menschlichen Sexualität müssen im größeren Zusammenhang der Erziehung zur Liebe erteilt werden“ (70), womit gemeint ist, dass das bloße Nebeneinanderstellen von Informationen über die Geschlechtlichkeit (nach Prinzip 1) und objektiven moralischen Grundsätzen (nach Prinzip 2) noch nicht ausreicht! Das geistliche Leben der jungen Menschen muss unterstützt werden, damit die körperliche und seelische Entwicklung sowie die Triebe, die sich zu regen beginnen, begleitet werden von einer wachsenden Liebe zu Gott, einem klaren Bewusstsein für die allgemeine Berufung zur Heiligkeit und Liebe und von einem kritischen Urteil gegenüber dem Zeitgeist. Die Kinder müssen also Hilfen erfahren, damit sie kraft natürlicher und übernatürlicher Mittel Schwierigkeiten und Versuchungen überwinden können (solche Mittel sind z. B. Zucht der Sinne, Trainieren der Willensstärke, Meiden schlechter Gelegenheiten, Schamhaftigkeit in Betragen und Kleidung, gesunde Ablenkungen, Gebet und Sakramentenempfang, Marienverehrung, usw.[5] – besonders hervorgehoben wird das Sakrament der Buße sowie die geistliche Leitung und gute Lektüre, denn in der Erziehung zur Heiligkeit und Keuschheit sind gute Vorbilder unverzichtbar!).
Bevor wir uns dem vierten Prinzip zuwenden, das die Fragen des „Wann“ und „Wie“ der individuellen Belehrung am konkretesten berührt, möchten wir eine Anmerkung zur Frage des „Ob“ einschieben, die bisher noch nicht direkt angesprochen wurde. Dass die überaus wichtige Tugend der Keuschheit den Kindern nur durch Erziehung vermittelt werden kann, klang schon in den bisherigen Ausführungen an. Ist es allerdings notwendig, dies durch unterweisende Gespräche zu tun? Soll Kindern auch biologisches Wissen vermittelt werden, oder könnte man nicht vielmehr die „Methode des Schweigens“ anwenden, die die Geheimnisse des Lebens nicht explizit thematisiert, sei es aus Bequemlichkeit, sei es, um auf diesem heiklen Gebiet nichts falsch zu machen?[6]
Einschub: Reden oder doch lieber schweigen?
Papst Pius XI. hat 1929 in seiner großen Erziehungsenzyklika Divini illius magistri, die eine sehr hochrangige, nach wie vor gültige Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes ist, die klassische Warnung vor schädlicher und unangebrachter Sexualerziehung jeglicher Art ausgesprochen (umfangreicher Auszug abgedruckt im vorliegenden DGW).
Warnung
Indem er verschiedene schwerwiegende Fehler wie etwa den Rückgriff auf bloß natürliche Mittel ohne Beachtung der gefallenen Menschennatur und der übernatürlichen Ordnung, die gefährliche, verfrühte, unterschiedslos für alle und sogar öffentlich stattfindende sexuelle Aufklärung, das schädliche Eingehen auf Details oder auch das Übersehen der normalen kindlichen Willensschwäche ausschloss[7], stellte er wichtige Prinzipien auf, die uns v. a. zur Beurteilung der schulischen SE noch von Nutzen sein werden.
Ermunterung
Dies schließt aber keineswegs eine gute, christliche Erziehung in Fragen der Geschlechtlichkeit aus, und Pius XII. äußerte sich klar dazu in einer Ansprache vor Erziehern aus dem Karmeliterorden (23.9.1951): Natürlich sind Zurückhaltung und Schamhaftigkeit bei diesen Themen bedeutsam, „aber eine solche Schamhaftigkeit ist nicht so auszulegen, als ob man über dieses Thema ewiges Schweigen bewahren müsse und die Sittenlehre in diesem Bereich nie zu einem vorsichtigen, ernsten Gespräch kommen könnte. […] Über diese Dinge sollen die Heranwachsenden mit geeigneten Ratschlägen belehrt werden.“ Die Erlaubtheit und Notwendigkeit dieser individuellen Unterweisung betont er auch in einer Ansprache an Familienmütter (26.10.1941): „Mit eurem mütterlichen und erzieherischen Scharfblick […] werdet ihr die Gelegenheit und den Augenblick suchen und wahrnehmen, in dem gewisse verborgene Fragen sich dem Geist eurer Kinder gestellt und in ihnen besondere Gefühlsverwirrungen hervorgerufen haben. Es wird eure Aufgabe […] sein, vorsichtig und im Maße des Notwendigen den Schleier der Wahrheit zu lüften und ihnen eine kluge, richtige und christliche Antwort auf jene Fragen und Unruhen zu geben.“[8]
Gebot der heutigen Zeit
Es ist also durchaus ein Gebot der Stunde, den Kindern auf dem Gebiet der menschlichen Liebe die ihnen so nötigen Hilfen und Erklärungen zu geben, umso mehr in der heutigen Zeit, in der die sexuelle Revolution und die Auswüchse der Unmoral vor aller Augen dem verantwortungsvollen Gebrauch der Geschlechtlichkeit in der Familie entgegenarbeiten und das angebliche Recht auf sexuelle Lust um ihrer selbst willen propagiert wird, wie Msgr. McCarthy (McCarthy, S. 21) schon 1971 so zutreffend feststellte. Wichtig wäre auf alle Fälle, dass den Eltern niemand (weder die Schul-, noch die Straßenaufklärung) in diesem Punkt zuvorkommt, da „der erste Eindruck einer Sache, sei sie gut oder schlecht, immer am tiefsten geht. – Hat das Kind zuallererst einen ehrfurchtsvollen Eindruck von einer geheimnisvollen, sozusagen heiligen Sache erhalten, dann können spätere Zoten dem Kind nicht mehr viel anhaben. […] Die (rechtzeitige) Aufklärung durch die Eltern ist daher sehr wichtig, denn die Darstellung sexueller Dinge in der Öffentlichkeit wird immer schamloser. Die rechtzeitige Einführung in die Geheimnisse des Lebens ist aber ein großer Schutz gegen die geistige Umweltverschmutzung“.[9] Daher also nicht nur das Recht, sondern auch die dringende Pflicht der Eltern, in diesem Punkt ihrer erzieherischen Verantwortung liebevoll nachzukommen. Da diese delikate Aufgabe manchen Eltern jedoch verständlicherweise nicht ganz leicht fällt oder sie sich über das richtige Vorgehen unsicher sind, gibt das päpstliche Dokument Wahrheit und Bedeutung auch in dieser Hinsicht einige Ratschläge, die wir später nochmals erwähnen werden. Nun jedoch zum vierten Prinzip der christlichen Geschlechtserziehung.
Prinzip 4: „Die Eltern müssen diese Belehrungen mit größtem Zartgefühl, aber unmissverständlich und zum geeigneten Zeitpunkt vornehmen“ (75). Dass auch die Eltern mit größtem Zartgefühl vorgehen sollen, ist insofern selbstverständlich, als es sehr viel Einfühlungsvermögen erfordert, die richtigen Worte zu finden ohne gegen das Feingefühl der Kinderseelen und den intimen Charakter der Geschlechtlichkeit zu verstoßen. Was aber heißt „zum geeigneten Zeitpunkt“ und „unmissverständlich“? Hier geht es um das „Wann“ und „Wie“ der Gespräche mit dem Kind, um die geeignete Stunde und das geeignete Maß.
Wann?
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt nennt Prof. Amerio den empfindlichsten Punkt des gesamten Erziehungsprozesses: „nicht zu früh kommen und nicht zu spät kommen“. Verfrühte Aufklärung, die Dinge vorwegnimmt, für die der junge Mensch kein Bedürfnis verspürt, behebt keinen Mangel, sondern weckt eher einen beunruhigenden Stachel oder zerstört die natürliche Unbefangenheit.[10] Andererseits, so Wahrheit und Bedeutung in Absatz 75, „ist es auch unklug, die ersten Informationen zu sehr hinauszuzögern, weil jeder Mensch in dieser Hinsicht eine natürliche Neugier entwickelt und sich früher oder später Fragen stellt, vor allem in einer Kultur, in der man auch nebenbei allzu viel erfahren kann“. Hinter der vorsichtigen Formulierung „nebenbei erfahren“ verbirgt sich heute natürlich die allgegenwärtige Sexualität in Werbung, Fernsehen, Internet, Zeitschriften und auch im Umgang mit schlechten Kameraden.
Wie(viel)?
Zur passenden Stunde gehört, wie Prof. Amerio darlegt, dann natürlich auch „das geeignete Maß, d. h. eine Belehrung im Notwendigen erteilen, nicht mehr. In diesem Bereich ist Überflüssiges gleichbedeutend mit Schädlichem oder zum mindesten Gefährlichen; denn das Überflüssige […] weckt weitere Neugierde.“ Dies betonte auch schon Pius XI.[11] und Wahrheit und Bedeutung schärft dies noch nachdrücklicher und allgemeiner ein: „Es ist der Sache abträglich, dem Kind gegenüber zu sehr ins Detail zu gehen.“ (75).[12] Diesen Grundsatz, der für die Frage der Schulsexualkunde eine große Bedeutung hat, müssen wir uns in der heutigen Zeit gut einprägen, da er die oft selbstverständlich gemachte Voraussetzung, man müsse über alle biologischen Details informiert sein, mit gutem Recht infrage stellt (dazu später noch einmal bei der Frage nach der biologischen Wissensvermittlung der SE einige Überlegungen und Argumente). Nicht die Kenntnis, das Wissen um die geschlechtlichen Vorgänge schützt das Kind, sondern ein fester Wille – Pius XI. betont dies in seiner Enzyklika Divini illius magistri (Nr. 66): „Besonders bei den jungen Menschen entstehen die bösen Handlungen nicht so sehr aus der intellektuellen Unwissenheit als aus der Schwäche eines Willens, der gefährlichen Gelegenheiten ausgesetzt und nicht von den Hilfsmitteln der Gnade unterstützt wird“.
Schließlich gebietet die notwendige Vorsicht, solche Gespräche mit Ruhe, Klarheit und Unbefangenheit zu führen, die das Geheimnisvolle „entdramatisieren und von jener Last des Beunruhigend-Geheimnishaften befreien, die gewöhnlich im Gemüt des jungen Menschen entsteht.“ Das beste Mittel hierzu ist die „ständige Rückkehr zum Ursprung, d. h. zur Betrachtung der Natürlichkeit der Dinge als Ausdruck der göttlichen Güte: Es kann nicht schlecht sein, was Gott in die Natur der Dinge hineingelegt hat, umso mehr, wenn man ihren wunderbaren Zweck betrachtet“ (Amerio, S. 49). Am einfachsten wird ein Gespräch von der Erfahrungswelt der Kinder ausgehen, der beobachteten Natur, dem Alltag oder auch Familienereignissen, wie der Geburt eines neuen Geschwisterchens, und hierbei immer im Zusammenhang zum Wunder des schöpferischen Wirkens Gottes stehen… „Nicht festgesetzte ‚Stunden der Aufklärung‘ sind hilfreich, sondern aus Alltäglichkeiten kann durch Verhalten und knappes weisendes Wort die sittliche Reife und die Einsicht des Kindes in die Zusammenhänge organisch wachsen.“[13]
Auf jeden Fall: Beten
Um richtig beurteilen zu können, wie sie mit jedem ihrer Kinder sprechen müssen, sollen die Eltern „zunächst selbst im Gebet den HERRN um Erleuchtung bitten und miteinander darüber reden“ (75), dann aber natürlich die Empfehlungen der Kirche und christlichen Erzieher, die aus der Erfahrung mit der menschlichen Natur erwachsen sind, gerne beherzigen.
[1] McCarthy (= Kommentar zum päpstlichen Dokument Wahrheit und Bedeutung), S. 20 oben
[2] Erziehung zur Keuschheit, S. 4
[3] In Wahrheit und Bedeutung (23) wird für den Fall einer möglichen physischen oder moralischen Unfähigkeit der Eltern zur Erziehung das Eintreten anderer Erzieher für die Eltern erwähnt, doch müssen schwerwiegende Gründe dafür vorliegen (etwa Krankheit oder schuldhafte Gleichgültigkeit der Eltern gegenüber ihren Erziehungspflichten oder auch die Absicht, ihre Kinder eher zu verderben als gut zu erziehen), es handelt sich also nicht um Fälle, in denen man das Vorgehen von Eltern einfach für zu nachlässig, zu streng, zu „prüde“ oder zu lax hält und sich dann zu Eingriffen in deren häusliche Erziehung ermächtigt sieht. Siehe dazu die klaren Bemerkungen von McCarthy (S. 23), gerade im Hinblick auf die Frage der Sexualerziehung.
[4] Die Gedanken und Zitate dieses Abschnitts entstammen alle, wenn nicht anders angegeben, dem Dokument Wahrheit und Bedeutung (Absatznummer in Klammern), zitiert nach Erziehung zur Keuschheit, S. 7–9.
[5] Kurzfassung, S. 2, Prinzip 3.
[6] Zur früher oft angewandten Methode des „Schweigens“, die heute vielleicht oft als unangemessen empfunden wird, gibt Amerio (S. 44–45) eine lesenswerte Ausführung, in der er zeigt, warum man über sie nicht unbedingt ein negatives oder völlig ungünstiges Urteil fällen sollte, gerade für die vergangenen Zeiten, in denen die natürliche Entwicklung der Jugendlichen noch nicht vorzeitig durch die sexualisierte Gesellschaft beeinflusst wurde.
[7] Vergleiche die Analyse von Divini illius magistri bei McCarthy, S. 21.
[8] Die beiden Zitate von Pius XII. sind zu finden bei Amerio, S. 48.
[9] Heyde, S. 10
[10] Amerio, S. 48–50. Auf diese Passage stützen sich auch im Großen und Ganzen die weiteren Ausführungen und Zitate zu „Wann“ und „Wie“, sofern nicht anders angegeben.
[11] Divini illius magistri, Nr. 67
[12] Die Worte der Eltern sollen weder zu ungenau noch zu deutlich sein. Durch Ausweichen eine unbefriedigte Neugier zu selbstständiger Erkundigung anzureizen, ist nicht zweckdienlich, allerdings wäre es auch falsch zu meinen, dass man dem Kind jede Frage unbedingt beantworten muss, wenn sie seiner Reife erheblich vorgreift. In einem solchen Fall kann man entweder nur andeutungsweise antworten oder auch gar nicht und einfach bemerken: „Das werde ich Dir später einmal sagen“. Fast jedes Kind ist damit zufrieden, so Agnes Heyde (S. 15) – aufmerksame Eltern werden die Reaktion ihres Kindes darauf beobachten und dann dementsprechend weiter vorgehen, wie es eben klug erscheint.
[13] Was unterscheidet, Abschnitt „Mut gegen den Strom zu schwimmen“.